Allge­meine Geschäfts­bedingungen (AGB)

1. Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen von HORAK Executive Search

1.1 HORAK Executive Search erbringt Leistungen (Vermitt­lung quali­fi­zierter Fach- und Führungs­kräfte, Perso­nal­be­ra­tung, etc.) ausschließ­lich zu diesen Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen. Diese Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen sind als Ergänzung zu dem für jedes Projekt indivi­duell gestal­teten Vertrags­an­gebot zu betrachten. Abwei­chungen von diesen Bedin­gungen sind nur gültig, wenn sie schrift­lich bestätigt wurden.
1.2 Als von HORAK Executive Search vermit­telt gelten auch solche Kandi­daten, die in einem Zeitraum von 12 Monaten ab erstma­liger Vorstel­lung durch HORAK Executive Search mit dem Kunden einen Arbeits­ver­trag schließen.
1.3 Die dem Kunden von HORAK Executive Search überlas­senen Unter­lagen und Infor­ma­tionen zu Kandi­daten (z.B. Bewer­bungs­un­ter­lagen, Mitar­bei­ter­pro­file etc.) sind nur für den jewei­ligen Kunden bestimmt. Der Kunde ist nicht berech­tigt, Unter­lagen und Infor­ma­tionen über die Kandi­daten – weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiter­zu­geben.

2. Vergütung

2.1 Je nach Verein­ba­rung besteht das Honorar aus einem Prozent­satz der Jahres­brut­to­ver­gü­tung, sowie Suchko­sten, Präsen­ta­tions- und Aufwands­pau­schalen.
2.2 Die Jahres­brut­to­ver­gü­tung errechnet sich insbe­son­dere aus den 12 Monats­ge­häl­tern, zuzüglich eines etwaigen 13. und 14. Monats­ge­halts, zuzüglich erfolgs­ab­hän­giger und erfolgs­un­ab­hän­giger Zusatz­lei­stungen wie Boni und anderer geldwerter Vorteile, gleich, ob diese Zusatz­lei­stungen als Bonus, Prämie, Grati­fi­ka­tion, Weihnachts­geld oder ähnliches (z.B. Nutzung eines Kfz) bezeichnet werden.
2.3 Das Honorar aus Vermitt­lung bzw. der Nachweis zum Abschluss eines Vertrages wird mit Abschluss des Arbeits­ver­trages mit dem ausge­suchten Kandi­daten fällig, soweit keine ander­wei­tige Verein­ba­rung getroffen wurde. Das Honorar entsteht auch, wenn innerhalb von 12 Monaten nach erstma­liger Vorstel­lung des Kandi­daten durch HORAK Executive Search ein Arbeits­ver­trag mit dem Kandi­daten abgeschlossen wird.
Die Rechnungs­stel­lung erfolgt schrift­lich. Das Zahlungs­ziel beträgt 14 Tage nach Zugang der Rechnung.
2.4Projekte, die nicht auf erfolgs­ab­hän­giger Basis durch­ge­führt werden, bedürfen grund­sätz­lich einer geson­derten Honorar­ver­ein­ba­rung.
2.5 Reise­ko­sten und Spesen von HORAK Executive Search fallen nur nach vorhe­riger Absprache mit dem Kunden an. Reise­ko­sten (inkl. Spesen) der Kandi­daten zum Kunden werden von HORAK Executive Search nicht übernommen. Die Reise­ko­sten­ab­rech­nung erfolgt ggfs. direkt zwischen dem Kunden und dem Kandi­daten.
2.6 Sämtliche Vergü­tungen und Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetz­li­chen Mehrwert­steuer.
2.7 Die ggfs. gesondert aufge­führte Honorar­ver­ein­ba­rung ist Bestand­teil dieser AGB.

3. Mitwir­kungs­pflichten

3.1 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass HORAK Executive Search alle Unter­lagen und Infor­ma­tionen erhält, die für die Ausfüh­rung des Auftrages erfor­der­lich sind.
3.2 Der Kunde nennt HORAK Executive Search bei Beginn der Zusam­men­ar­beit einen Mitar­beiter, der befugt ist, rechts­ge­schäft­liche Erklä­rungen im Namen des Kunden abzugeben. Nennt der Kunde HORAK Executive Search keinen Mitar­beiter, so gilt im Verhältnis zu HORAK Executive Search jeder Mitar­beiter des Kunden als zur Vertre­tung des Kunden bevoll­mäch­tigt.
3.3 Nach Beendi­gung des HORAK Executive Search erteilten Auftrages hat der Kunde alle in seinem Besitz befind­li­chen Unter­lagen im Sinne der Teilziffer 1.4 unver­züg­lich an HORAK Executive Search zurück­zu­geben.

4. Infor­ma­ti­ons­pflichten

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, HORAK Executive Search unver­züg­lich anzuzeigen, wenn er sich für einen Kandi­daten entschieden hat. Der Kunde ist gehalten, diese Infor­ma­tion späte­stens bei Vertrags­ab­schluss (zwischen dem Kunden und dem Kandi­daten) anzuzeigen.
4.2 Diese Infor­ma­tion beinhaltet den Zeitpunkt des Vertrags­schlusses, sowie Art und Höhe der an den Kandi­daten zu zahlenden Vergütung.

5. Anzei­gen­ge­stützte Suche

5.1 Der Entwurf von Anzeigen im Rahmen einer anzei­gen­ge­stützten Suche ist kostenlos. Die Anzei­gen­schal­tung erfolgt auf unserer Homepage sowie gegebe­nen­falls in den mit dem Kunden abgestimmten Medien. Die Kosten für die Erstel­lung von Druck­vor­lagen und die Kosten für die Anzei­gen­schal­tung werden dem Kunden in Rechnung gestellt – sofern dies nicht in einer geson­derten Honorar­ver­ein­ba­rung ander­weitig geregelt ist.

6. Haftung

6.1 HORAK Executive Search kann – vorbe­halt­lich Teilziffer 6.2 – keine Haftung für die Richtig­keit der Unter­lagen, für die tatsäch­liche Quali­fi­ka­tion oder die tatsäch­liche Eignung des vorge­stellten Kandi­daten übernehmen.
6.2 HORAK Executive Search haftet nur für Schäden, für sich und ihre Erfül­lungs­ge­hilfen aus Vertrag und/​oder Gesetz, falls HORAK Executive Search oder ihre Erfül­lungs­ge­hilfen eine vertrags­we­sent­liche Pflicht (Kardi­nal­pflicht) schuld­haft in einer den Vertrags­zweck gefähr­denden Weise verletzen, oder der Schaden auf grober Fahrläs­sig­keit oder Vorsatz von HORAK Executive Search oder deren Erfül­lungs­ge­hilfen zurück­zu­führen ist.

7. Sonstige Bestim­mungen

7.1 Änderungen und Ergän­zungen der zwischen HORAK Executive Search und dem Kunden getrof­fenen Verein­ba­rung bedürfen der Schrift­form. Das gilt auch für die Abbedin­gung des Schrift­form­erfor­der­nisses.
7.2 Falls einzelne Bestim­mungen dieser Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksam­keit der Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertrags­partner werden alsdann anstelle der unwirk­samen Bestim­mung eine dem beabsich­tigten Zweck entspre­chende Regelung in zuläs­siger Weise treffen.
7.3 Es gilt das Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land unter Ausschluss des Inter­na­tio­nalen Privat­rechts.
7.4 Erfül­lungsort und Gerichts­stand ist München.

Grünwald, den 01.10.2020