Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen von HORAK Executive Search
1.1 HORAK Executive Search erbringt Leistungen (Vermittlung qualifizierter Fach- und Führungskräfte, Personalberatung, etc.) ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind als Ergänzung zu dem für jedes Projekt individuell gestalteten Vertragsangebot zu betrachten. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
1.2 Als von HORAK Executive Search vermittelt gelten auch solche Kandidaten, die in einem Zeitraum von 12 Monaten ab erstmaliger Vorstellung durch HORAK Executive Search mit dem Kunden einen Arbeitsvertrag schließen.
1.3 Die dem Kunden von HORAK Executive Search überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten (z.B. Bewerbungsunterlagen, Mitarbeiterprofile etc.) sind nur für den jeweiligen Kunden bestimmt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlagen und Informationen über die Kandidaten – weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben.
2. Vergütung
2.1 Je nach Vereinbarung besteht das Honorar aus einem Prozentsatz der Jahresbruttovergütung, sowie Suchkosten, Präsentations- und Aufwandspauschalen.
2.2 Die Jahresbruttovergütung errechnet sich insbesondere aus den 12 Monatsgehältern, zuzüglich eines etwaigen 13. und 14. Monatsgehalts, zuzüglich erfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger Zusatzleistungen wie Boni und anderer geldwerter Vorteile, gleich, ob diese Zusatzleistungen als Bonus, Prämie, Gratifikation, Weihnachtsgeld oder ähnliches (z.B. Nutzung eines Kfz) bezeichnet werden.
2.3 Das Honorar aus Vermittlung bzw. der Nachweis zum Abschluss eines Vertrages wird mit Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem ausgesuchten Kandidaten fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Das Honorar entsteht auch, wenn innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Vorstellung des Kandidaten durch HORAK Executive Search ein Arbeitsvertrag mit dem Kandidaten abgeschlossen wird.
Die Rechnungsstellung erfolgt schriftlich. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Zugang der Rechnung.
2.4Projekte, die nicht auf erfolgsabhängiger Basis durchgeführt werden, bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Honorarvereinbarung.
2.5 Reisekosten und Spesen von HORAK Executive Search fallen nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden an. Reisekosten (inkl. Spesen) der Kandidaten zum Kunden werden von HORAK Executive Search nicht übernommen. Die Reisekostenabrechnung erfolgt ggfs. direkt zwischen dem Kunden und dem Kandidaten.
2.6 Sämtliche Vergütungen und Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.7 Die ggfs. gesondert aufgeführte Honorarvereinbarung ist Bestandteil dieser AGB.
3. Mitwirkungspflichten
3.1 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass HORAK Executive Search alle Unterlagen und Informationen erhält, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
3.2 Der Kunde nennt HORAK Executive Search bei Beginn der Zusammenarbeit einen Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben. Nennt der Kunde HORAK Executive Search keinen Mitarbeiter, so gilt im Verhältnis zu HORAK Executive Search jeder Mitarbeiter des Kunden als zur Vertretung des Kunden bevollmächtigt.
3.3 Nach Beendigung des HORAK Executive Search erteilten Auftrages hat der Kunde alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen im Sinne der Teilziffer 1.4 unverzüglich an HORAK Executive Search zurückzugeben.
4. Informationspflichten
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, HORAK Executive Search unverzüglich anzuzeigen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat. Der Kunde ist gehalten, diese Information spätestens bei Vertragsabschluss (zwischen dem Kunden und dem Kandidaten) anzuzeigen.
4.2 Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sowie Art und Höhe der an den Kandidaten zu zahlenden Vergütung.
5. Anzeigengestützte Suche
5.1 Der Entwurf von Anzeigen im Rahmen einer anzeigengestützten Suche ist kostenlos. Die Anzeigenschaltung erfolgt auf unserer Homepage sowie gegebenenfalls in den mit dem Kunden abgestimmten Medien. Die Kosten für die Erstellung von Druckvorlagen und die Kosten für die Anzeigenschaltung werden dem Kunden in Rechnung gestellt – sofern dies nicht in einer gesonderten Honorarvereinbarung anderweitig geregelt ist.
6. Haftung
6.1 HORAK Executive Search kann – vorbehaltlich Teilziffer 6.2 – keine Haftung für die Richtigkeit der Unterlagen, für die tatsächliche Qualifikation oder die tatsächliche Eignung des vorgestellten Kandidaten übernehmen.
6.2 HORAK Executive Search haftet nur für Schäden, für sich und ihre Erfüllungsgehilfen aus Vertrag und/oder Gesetz, falls HORAK Executive Search oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen, oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von HORAK Executive Search oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Änderungen und Ergänzungen der zwischen HORAK Executive Search und dem Kunden getroffenen Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
7.2 Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden alsdann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.
7.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
7.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
Grünwald, den 01.10.2020